Inhalt: Ausbau der Oststrecke des NOK
Der bis 1895 erbaute Nord-Ostsee-Kanal (NOK ) wurde erstmals 1907 bis 1914 den gewachsenen Anforderungen und Abmessungen der militärischen Schifffahrt angepasst. Die Zunahme des Schiffsverkehrs und die zunehmenden Schiffsgrößen führten zu höheren Beanspruchungen der Kanalböschungen, daher wurde von 1965 bis 2001 ein umfangreiches Anpassungs- und Sicherungsprogramm durchgeführt: Die Weststrecke von Brunsbüttel bis zur Weiche Königsförde wurde auf eine Sohlbreite von 90 m erweitert. Von der Weiche Königsförde bis zur Schleuse Kiel-Holtenau wurde aufgrund der ausreichenden Standsicherheit der Böschungen auf eine Querschnittsvergrößerung verzichtet. In diesem Abschnitt hat der Kanal noch heute die Abmessungen von 1914.
Steigender Schiffsverkehr und zunehmende Schiffsgrößen stellen den Nord-Ostsee-Kanal vor große Herausforderungen. Insbesondere der Bereich der Oststrecke zwischen den Weichen Königsförde und dem Binnenhafen Holtenau (NOK-km 80-96), hat sich für den Schiffsverkehr zu einem Flaschenhals entwickelt.
Nach gründlichen Voruntersuchungen wurde eine Lösung gefunden, mit der ein größtmöglicher Nutzen für die Schifffahrt erzielt und Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden.
Vorgesehen sind die Verbreiterung des Kanals im Bereich dieser Oststrecke und die Abflachung der engen Kurven. Konkret heißt das, auf ca. 11 km wird die Kanalböschung ausgebaut und im Bereich der Oststrecke wird der Nord-Ostsee-Kanal auf eine Mindestsohlbreite von 70 m erweitert.
| Beschreibung des Projekts | ||
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Eine Anpassung der Wassertiefe soll zunächst nicht vorgenommen werden. Allerdings wird eine solche Vertiefung derzeit geprüft (siehe „Vertiefung NOK“ ). Die Planungsgruppe für den Ausbau des NOK, die im August 2008 in Kiel als Bündelungsstelle des
eingerichtet wurde, führt das Vorhaben durch. Erfahren Sie mehr... |
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| Daten und Dokumente | ||
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Bei den Planungen für den Ausbau der Oststrecke des NOK fallen viele Daten und digitale Dokumente an. Diese Informationen veröffentlichen wir einheitlich nach den Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes auf unserem "Portal-NOK". Erfahren Sie mehr... |
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| Infos zur Planfeststellung | ||
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Für die Genehmigung des Vorhabens ist die Planfeststellungsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord in Kiel zuständig. Die Planfeststellungsbehörde informiert auf seinen Internetseiten über das Verfahren. Erfahren Sie mehr... |


