Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord

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Inhalt: Informationen zur Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord

Die folgenden Seiten sollen ihnen die Möglichkeit geben die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord besser kennenzulernen.

1. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden und nimmt die staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt wahr (Art. 87 und 89 Grundgesetz).

Die Tätigkeit der WSV beruht auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Bundeswasserstraßengesetz
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- Seeschifffahrtsaufgabengesetz
- Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.

2. Gliederung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterliegt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit folgenden Behörden:

2.1. Oberbehörden

Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

2.2. Mittelbehörden

Mittelbehörden der WSV

Sitz

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord

in Kiel

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest

in Aurich

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte

in Hannover

Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

in Münster

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest

in Mainz

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd

in Würzburg

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

in Magdeburg


2.3. Unterbehörden

Diese bilden die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) und die Neubauämter/ Wasserstraßenneubauämter (NBA/ WNA).
Die Unterbehörden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord finden Sie hier.

 

Sie erreichen uns unter der folgenden Telefonnummer: 0431/3394-0