Inhalt: Informationen zur Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
Die folgenden Seiten sollen ihnen die Möglichkeit geben die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord besser kennenzulernen.
1. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet
sie durch eigene Behörden und nimmt die staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt
und der Seeschifffahrt wahr (Art. 87 und 89 Grundgesetz).
Die Tätigkeit der WSV beruht auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Bundeswasserstraßengesetz
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- Seeschifffahrtsaufgabengesetz
- Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.
2. Gliederung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Dem Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterliegt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
mit folgenden Behörden:
2.1. Oberbehörden
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
2.2. Mittelbehörden
Mittelbehörden der WSV |
Sitz |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord |
in Kiel |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest |
in Aurich |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte |
in Hannover |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West |
in Münster |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest |
in Mainz |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd |
in Würzburg |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost |
in Magdeburg |
2.3. Unterbehörden
Diese bilden die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) und die Neubauämter/
Wasserstraßenneubauämter (NBA/ WNA).
Die Unterbehörden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord finden Sie
hier.
Sie erreichen uns unter der folgenden Telefonnummer: 0431/3394-0